Was passiert, wenn mir trotz Termin spontan etwas dazwischenkommt?

Die goldene Regel lautet: Mindestens 24 Stunden vorher absagen! Wir arbeiten mit einem gut organisierten Bestellsystem. Sagst du zu spät oder gar nicht ab, dürfen und müssen wir dir den Verdienstausfall privat in Rechnung stellen (§ 615 BGB). Dieses „Blaumachen“ übernimmt keine Krankenkasse.