Wissenswertes

FAQ
Häufig gestellte Fragen

Die goldene Regel lautet: Mindestens 24 Stunden vorher absagen. Wir arbeiten mit einem straffen Bestellsystem. Sagst du zu spät oder gar nicht ab, dürfen und müssen wir dir den Verdienstausfall privat in Rechnung stellen (§ 615 BGB). Diesen „Blaumacher-Tarif“ übernimmt keine Krankenkasse.

In der Ergotherapie gibt es kein „Endlosschleifen-Modell“ – alles ist klar geregelt! Wie viel Zeit du auf der Therapiecouch (oder besser: am Aktivitätstisch) verbringst hängt ganz vom Behandlungsfokus ab, den der Arzt bzw, die Ärztin vorgibt:

  • Motorisch-funktionell (z. B. nach Hand-OPs): 30 Minuten geballte Action für deine Beweglichkeit.
  • Sensomotorisch-perzeptiv (z. B. nach Schlaganfall): 45 Minuten intensives Training für Körperwahrnehmung und Koordination.
  • Psychisch-funktionell (z. B. bei Depressionen): 60 Minuten voller Fokus auf deine mentale Stärke und den Alltag.
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten Fitness für dein Gehirn.

 

Das Kleingedruckte: Therapiezeit ist nicht nur Übungszeit
Die verordnete Zeit gehört dir, aber dein Therapeut zaubert im Hintergrund mit. Zur offiziellen Behandlungszeit gehört nämlich immer auch die Dokumentationszeit. Während du deine Jacke anziehst oder dich verabschiedest, tippt der Therapeut schon die Fortschritte ins Handy oder den PC. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben – Papierkram gehört zum Handwerk!

 

Das heiße (oder eiskalte) Extra: Thermische Anwendungen
Du bekommst ein entspannendes Kischkernbad für deine Hände oder eine kühlende Eisbehandlung? Perfekt! Aber aufgepasst: Diese thermischen Anwendungen sind kein Bonus-Zeitgeschenk. Sie werden direkt in die oben genannte Behandlungszeit integriert. Das bedeutet: Aufwärmen oder Abkühlen ist Teil deines gebuchten Zeitfensters und läuft parallel zur Therapie.

Die Uhr tickt: Ab dem Ausstellungsdatum hast du exakt 28 Kalendertage Zeit, um die erste Therapieeinheit anzutreten. Steht auf dem Rezept das Kreuzchen bei „dringlicher Behandlungsbedürftigkeit“, schrumpft dieses Zeitfenster sogar auf 14 Tage. Verpennst du die Frist, verliert das Papier seine Gültigkeit und du musst zurück in die Warteschleife beim Arzt.

Unsere Praxis findet Ihr im Herzen der Rosenstadt Forst(Lausitz) in der Cottbuser Str. 26a.

Gesetzliche Grundlagen der Verordnung, Vergütung und Abrechnung (inkl. Zahlungspflicht)

  1. Ergotherapeutische Behandlungen erfolgen auf Grundlage einer ärztlichen oder zahnärztlichen Heilmittelverordnung gemäß
  • 32 SGB V (Anspruch auf Heilmittel)
  • der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der jeweils gültigen Fassung
  • sowie den geltenden Heilmittel-Katalogen des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  1. Der Patient/ Die Patientin verpflichtet sich,
  • Die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn vorzulegen
  • Etwaige Änderungen oder Ergänzungen durch die Krankenkasse (z.B. Genehmigungspflicht, Bewilligung) rechtzeitig mitzuteilen
  1. Sollte eine Verordnung von der Krankenkasse nicht genehmigt oder zurückgewiesen werden, obwohl die Behandlung bereits begonnen wurde, ist der Patient/die Patientin verpflichtet, die erbrachten Leistungen privat zu tragen, sofern kein Fehler der Praxis vorliegt. Die Verordnung wird von der vertragsärztlichen Praxis (z.B. Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt) ausgestellt und enthält Art, Umfang und Frequenz der Therapie.
  2. Die Abrechnung der ergotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß den mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Heilmittelpreisen und den Rahmenverträgen nach § 125 SGB V.
  3. Unsere Praxis rechnet die erbrachten Leistungen über die opta data Finance GmbH als beauftragte Abrechnungsstelle ab.
  4. Gesetzlich Versicherte sind gemäß § 32 SGB V verpflichtet, für Heilmittel eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Diese Beträgt derzeit
  • 10 Euro je Verordnung sowie
  • 10% des Verordnungswertes.
  • Die Zuzahlung ist laut Rechnung zu überweisen. Unsere Praxis leitet diese im Rahmen der Abrechnung an die Krankenkasse weiter. Barzahlung sowie EC-Zahlung sind in unserer Praxis derzeit leider nicht möglich.
  • Zuzahlungsbefreiungen:
  • Patienten/Patientinnen, die von ihrer Krankenkasse eine Befreiungskarte oder Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung besitzen, sind verpflichtet, diese vor Behandlungsbeginn vorzulegen.
  • Wird die Befreiung erst nach Beginn der Behandlung vorgelegt, erfolgt keine rückwirkende Befreiung über die Praxis. Der Patient/ Die Patientin kann jedoch eine Erstattung direkt bei der Krankenkasse beantragen.
  • Innerhalb einer laufenden Verordnung:
  • Falls während einer laufenden Verordnung eine Zuzahlungsbefreiung erteilt wird, kann der Patient/die Patientin die bereits geleistete Zuzahlung von der Krankenkasse erstatten lassen.
  • Unsere Praxis ist in diesem Fall nicht rückerstattungspflichtig.
  • Mit einer neuen Verordnung die ein Patient/eine Patientin bringt gilt Selbstverständlich die Zuzahlungsbefreiung.
    1. Privatversicherte Patienten/Patientinnen schließen vor Beginn der Behandlung einen Honorarvertrag gemäß der geltenden Gebührenordnung mit unserer Praxis. Eine Kostenerstattung durch die Versicherung erfolgt nach dem Einreichen der Rechnung durch den Patienten/die Patientin und je nach gewähltem Tarif, eine vollständige Erstattung wird jedoch nicht garantiert.

    Für das Jahr 2026 rechnet unsere Praxis mit dem Faktor 1,8 ab.

    1. Selbstzahlerleistungen (Schmerztherapie) sind in der Regel nicht erstattungsfähig und werden direkt mit der Praxis abgerechnet.
    2. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt und spätestens zum genannten Datum fällig.

     

Ergotherapie ist das smarte Alltags-Upgrade für deine Unabhängigkeit, wenn Körper oder Geist mal eine Pause einlegen.
Statt nur Muskeln zu dehnen oder Laborwerte zu reparieren, trainiert sie das echte Leben und holt dir deine Lebensqualität zurück.

  • Die Kernidee: Genesung durch Aktivität. Du heilst, indem du wieder selbst anpackst.
    Deine Mission: Freiheit und Autonomie zurückerobern – vom Sockenanziehen bis zum Job-Comeback.
  • Der Fokus: Maximal pragmatisch. Trainiert wird genau das, was dich im Alltag weiterbringt – vom Kaffeekochen bis zum fehlerfreien Tippen.
    Der Clou: Jede Therapie ist so individuell wie dein Tag. Geübt wird direkt am Objekt: Kochen, Schreiben, Organisieren.
  • Das Konzept: Dein Alltag ist das Fitnessstudio. Jede Bewegung hat ein konkretes Ziel vor Augen.
    Dein Mindset: Nicht das Symptom steht im Fokus, sondern deine Handlungsfähigkeit. Heilen durch Machen.
  • Das Match: Während Physiotherapie als Mechaniker die Gelenke ölt, setzt Ergotherapie dich zurück ans Steuer deines Lebens.